Meldeformular

Wenn du eine Meldung an die interne Meldestelle tätigst wird ein*e Case-Manger*in 

  • dir den Eingang deiner Meldung spätestens nach sieben Tagen bestätigen, mit dir in Kontakt bleiben und ggf. weitere Informationen erbitten
  • deine Meldung auf Stichhaltigkeit und Relevanz im Sinne des Gesetzes prüfen
  • Folgemaßnahmen einleiten, diese können sein:
    • interne Untersuchungen einleiten und betroffene Funktionen oder Personen kontaktieren
    • dich an eine andere Stelle verweisen
    • das Verfahren aus Mangel an Beweisen oder aus anderen Gründen abschließen
    • das Verfahren zwecks weiterer Untersuchungen abgeben an
      • interne Funktionen z.B. Person of Trust, Management, HR, Rechtsbeistand
      • oder eine zuständige Behörde

In jedem Fall wird dir innerhalb von drei Monaten nach der Bestätigung des Eingangs deiner Meldung eine Rückmeldung gegeben. Die Rückmeldung umfasst die Mitteilung geplanter sowie bereits ergriffener Folgemaßnahmen sowie die Gründe für diese. Eine Rückmeldung an dich darf aber nur insoweit erfolgen, als dadurch interne Nachforschungen oder Ermittlungen nicht berührt und die Rechte der Personen, die Gegenstand einer Meldung sind oder die in der Meldung genannt werden, nicht beeinträchtigt werden.

Persönliche Daten (optional)
Informationen zum Vorfall
Haben Sie den Vorfall selber wahrgenommen?*

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Alle eingehenden Meldungen werden im Sinne des Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen und der Datenschutz-Grundverordnung vertraulich behandelt und sind nur den bearbeitenden Case-Manager*innen zugänglich.